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BLACKSTAR

Chauffeur- & Limousinenservice GmbH

PhoneTel: +49 89-125 036 550  Clock24h-Service: +49 176-51 62 43 23

Buchungskonditionen der Firma BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH

§ 1 Vertragsabschluß

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande. Die BLACKSTAR® Chauffeur- & Limousineservice GMBH bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.

§ 2 Leistungen von Blackstar

Die BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH wird dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitstellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand. Die BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH ist berechtigt, dem Kunden einen anderen als den angemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, sofern der alternative Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Fahrzeugkategorie (Upgrade) entspricht. Alle Fahrzeugangebote von Blackstar beinhalten die Durchführung der beauftragten Fahrten durch Chauffeure, die von der BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH ist zur Verfügung gestellt werden. Die von Blackstar® eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal 100 Millionen Euro, bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 12 Millionen Euro je geschädigter Person. Blackstar® behält sich vor, erteilte Aufträge durch einen anderes Unternehmen bzw. einen anderen Unternehmer durchführen zu lassen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Das Beförderungsentgelt (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) ist grundsätzlich zu Beginn des Beförderungszeitraums fällig. Das Beförderungsentgelt zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Beförderungszeitraum in voller Höhe zu leisten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden das Beförderungsentgelt und alle sonstigen vereinbarten Entgelte der Kreditkarte des Kunden belastet. Es werden alle gängigen Kreditkarten (American Express, Master Card, Visa) akzeptiert. Bei Firmenkunden besteht die Möglichkeit der Zahlung per nachfolgender Rechnungsstellung. In diesem Falle hat der Kunde Blackstar vor Vertragsabschluss eine Rechnungsadresse mitzuteilen. Das Beförderungsentgelt ist in diesem Falle nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Auf Wunsch des Kunden kann eine vollständige Barzahlung vor Beginn des Beförderungszeitraumes geleistet werden. In diesem Falle wird dem Kunden auf Wunsch eine Rechnung per Post oder Email nachgesandt. Bei der Weitergabe von Kreditkartendaten durch Dritte wird eine Autorisierung des Karteninhabers über den voraussichtlichen Rechnungsbetrag, eine Kopie der Kreditkarte sowie eine Ausweiskopie des Karteninhabers benötigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kreditkarte aus etwaigen Gründen nicht persönlich mitgeführt werden kann.

§ 4 Stornobedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von € 50,- zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig, sofern der Kunde bis 12 Stunden vor Beginn des Beförderungszeitraums vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt innerhalb 12 Stunden bis Beginn des Fahrtantrittes vor  Beginn des Beförderungszeitraums sowie im Falle des Nichterscheinens des Kunden ("no show") am vereinbarten Abholungsort werden 100 % des vereinbarten Beförderungsentgeltes sofort zur Zahlung fällig. Der BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden sowie höhere tatsächlich entstandene Mehraufwendungen geltend zu machen. Dem Kunden wie derum bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden in geringerer Höhe angefallen sind. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Die BLACKSTAR Chauffeur-& Limousineservice GMBH.

Bitte beachten Sie die gesonderten Stornierungsbedingungen für folgende Transferleistungen: Express Transfer und City Transfer

Die Preise verstehen sich inklusive Chauffeur, Fahrzeug, Versicherung und der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. in Euro. Stornierungen bis 6 Stunden vor Fahrtbeginn sind kostenlos, danach wird eine Stornogebühr von 50%, ab 3 Stunden vor Fahrtbeginn 100% erhoben. No-Show-Fahrt wird mit 100% berechnet. Die Fahrzeuge (Oberklasse Limousine und Business Van) werden nach Verfügbarkeit und Anzahl der Fahrgäste eingesetzt.

BLACKSTAR Chauffeur- & Limousinenservice GmbH I Am Heckenacker 8 I 85652 Pliening bei München | Datenschutzerklärung

Tel: +49 89-12 50 36 550 I Nutzen Sie unseren 24h-Service: +49 176-516 24 323 I Bitte E-Mail an info@blackstargruppe.com

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